Wettbewerbskategorien – Ausschreibungen

Die Ausschreibungen für dieses Jahr sind bereits vorbei.

Die nächsten Ausschreibungen starten 2025. Dann wird hier das Teilnahmeformular freigeschaltet und ihr könnt Eure Stücke einreichen. Unsere Wettbewerbe werden im Januar ausgeschrieben, bis auf den MikroFlitzer, der erst im Sommer heiß geschaltet wird. Wer keine Einreichungsfristen verpassen will, folgt uns am Besten auf Facebook oder abonniert den Newsletter. Es gibt kultige Preise zu gewinnen und faire Jurys. Infos zu unseren Wettbewerbskategorien und den Teilnahmebedingungen: see below.

Unsere vier zentralen Wettbewerbe werden ausschließlich hinsichtlich ihrer Länge unterteilt, nicht hinsichtlich von Genres. Künstlerisch ist alles möglich und erlaubt: Klangkunst, Doku, Podcast oder Narratives und alles dazwischen und darüber hinaus – immer nur her damit. Auch fremdsprachige Einreichungen sind in allen Kategorien willkommen.

ist der Wettbewerb für in 14 Tagen quick’n’dirty produzierte Hörstücke, die maximal 60 Sekunden lang sind und in jedem Jahr eine neue Redewendung und ein neues Geräuschenthalten müssen. Der Preis wird vom Publikum vergeben.

beinhaltet Hörstücke bis 5 Minuten in alphabetischer Reihenfolge. Der Preis wird vom Publikum vergeben.

sind die Hörstücke von 5 bis 20 Minuten in alphabetischer Reihenfolge. Der Preis wird vom Publikum vergeben.

beinhaltet die Hörstücke zwischen 20 und 60 Minuten. Das Gewinnerstück wird von einer Fachjury bestimmt.

Darüber hinaus gibt es noch einen weiteren Preis, der unabhängig von den Kategorien vergeben wird:

/\ Das zündende Mikro

Seit 2021 vergibt der Veranstalter des Berliner Hörspielfestvials, der BHF e. V., den Förderpreis /\ Das zündende Mikro für Debütant:innen, die ihr erstes oder zweites Stück zum Festival eingereicht haben und in einer der übrigen Wettbewerbskategorien nominiert worden sind.

Teilnahmebedingungen

  1. Zum Berliner Hörspielfestival sind unabhängige Hörspielproduktionen aller Genres (erzählerisch, dokumentarisch, sprach- oder klangexperimentell usw.) und in allen Sprachen zugelassen, die in Eigenverantwortung der Macher ohne redaktionelle Vorgaben einer Rundfunkanstalt oder eines Verlages entstanden und produziert worden sind – auch wenn sie von einem Radiosender angekauft und gesendet worden sind.
    Nicht zugelassen sind Hörspiele, deren Produktion eine Rundfunkanstalt lediglich in ein privates Studio ausgelagert hat, die sonst aber denselben redaktionellen und technischen Vorgaben des Auftraggebers unterliegen.
  2. Bearbeitung von literarischen, dramatischen, lyrischen oder ähnlichen Werken sind nur zugelassen, wenn der Autor selbst sein eigenes Werk für das akustische Medium umgearbeitet hat.
  3. Alle Aufführungsrechte liegen bei den Einreichenden oder werden von den Einreichenden eingeholt, damit die Wettbewerbsstücke beim Berliner Hörspielfestival vorgeführt werden können, ohne die Rechte Dritter (GEMA o.ä.) zu verletzen.
  4. Alle Stücke sollen als MP3-Dateien in einer Auflösung von mindestens 192 kBit/s (besser 256 kBit/s, am besten 320 kBit/s) eingereicht werden. Pro Stück bitte nur eine Datei. Nutzt dazu bitte unser Uploadformular.
  5. Für den Wettbewerb um /// Das lange brennende Mikro sind Hörspiele mit einer Länge zwischen 20 und 60 Minuten zugelassen.
    Für den Wettbewerb um // Das kurze brennende Mikro sind Hörspiele mit einer Länge zwischen 5 und 20 Minuten zugelassen.
    Für den Wettbewerb um / Das glühende Knopfmikro sind Hörspiele mit einer maximalen Länge von 5 Minuten zugelassen.
    Für den Wettbewerb um / Der MikroFlitzer sind Hörspiele mit einer maximalen Länge von 1 Minute zugelassen. Die Hörstücke müssen jeweils zwei Bedingungen – in der Regel ein vorgegebener Satz und ein Geräusch – erfüllen, die zum Ausschreibungsbeginn bekanntgegeben werden. Die Einreichungsfrist beträgt ab Ausschreibung 14 Tage.
    Zusätzlich können sich unveröffentlichte Debüthörspiele (d. h. maximal die zweite Produktion) aus den obigen Kategorien eines Autors/einer Autorin um den Förderpreis /\ Das zündende Mikro bewerben.
  6. Jede/r Teilnehmer/in darf ein Stück pro Wettbewerbskategorie einreichen.
  7. Das Produktionsdatum der eingereichten Hörspiele darf nicht mehr als zwei Jahre vor Beginn des Festivals zurückliegen. Eine Wiedereinreichung von nicht berücksichtigten Hörspielen ist nicht möglich.
  8. Über die Nominierungen zum Festival entscheidet eine mindestens dreiköpfige Vorjury. Über den Preis „Das lange brennende Mikro“ entscheidet eine Fachjury, über „Das zündende Mikro“ eine Jury des BHF e.V.  Über die Preise „Das kurze brennende Mikro“, „Das glühende Knopfmikro“ und „Der MikroFlitzer“ entscheidet das Publikum während des Festivals in geheimer Abstimmung.
  9. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Die Benennungskonventionen

Die Audio-, Foto- und Manuskript-Dateien benennt man nach dem folgenden Muster:

Nachname Vorname_(Produktionsjahr)_Titel des Stücks_(Minuten.Sekunden).mp3

Ein Beispiel: Anton Müller und Astrid Meyer haben 2022 ein Hörspiel zusammen gemacht. Sie möchten beide im Programmheft und auf der Homepage des Festivals als Macher des Stücks erwähnt werden. Das Stück heißt „Alles zum Hören“ und ist 54:30 lang. Wenn dann noch die Umlaute (und das ß) aufgelöst sind, sieht der Dateiname so aus:

  • für den Audiofile:
    Meyer Astrid_Mueller Anton_(2022)_Alles zum Hoeren_(54.30).mp3
  • für das Manuskript
    Meyer Astrid_Mueller Anton_(2022)_Alles zum Hoeren.pdf
  • für das Autor:innen-Foto
    Meyer Astrid_Mueller Anton_(2022).jpg
  • für das Hörspielfoto
    Meyer Astrid_Mueller Anton_(2022)_Alles zum Hoeren.jpg

(Bitte die runden Klammern nicht vergessen.)
Die ID3-Tags der MP3s sollten möglichst ausführlich ausgefüllt werden, auf jeden Fall aber Autor/Interpret, Titel, Produktionsjahr. Für das Feld „Album“ bitte BHF 2024 einsetzen. Danke.

Das Kleingedruckte

Der BHF eV.  ist zur einfachen, räumlich und zeitlich unbeschränkten Nutzung des Werkes in körperlicher und unkörperlicher Form ausschließlich für Zwecke des Berliner Hörspielfestivals e.V. berechtigt.

Das beinhaltet insbesondere:

  1. das Vortrags-, Aufführungs- und Vorführungsrecht gemäß § 19 UrhG. Umfasst ist auch das Recht gemäß § 19 Absatz 3 UrhG, Vorträge und Aufführungen außerhalb des Raumes, in dem die persönliche Darbietung stattfindet, durch Bildschirm, Lautsprecher oder ähnliche technische Einrichtungen öffentlich wahrnehmbar zu machen.
  2. das Recht der Wiedergabe durch Bild- und Tonträger gemäß § 21 UrhG.
  3. das Recht der Wiedergabe von Funksendungen und von öffentlicher Zugänglichmachung gemäß § 22 UrhG.
  4. das Abruf- und Onlinerecht, das heißt, das Recht, das Werk mittels analoger, digitaler oder
    anderweitiger Speicher bzw. Datenfernübertragungstechnik, mit oder ohne Zwischenspeicherung, drahtlos oder mittels Kabel der Öffentlichkeit zeitlich unbegrenzt zugänglich zu machen (§ 19 a UrhG).
  5. das Recht zur elektronischen Speicherung in einer Datenbank.
  6. das Recht, das Werk bzw. Teile des Werkes für Werbezwecke des BHF zu nutzen.

Darüber hinaus gilt:

  1. dass das BHF zur Verwertung der eingeräumten Nutzungsrechte nicht verpflichtet ist.
  2. dass das BHF die ihr nach dieser Erklärung eingeräumten Nutzungsrechte ausschließlich für Zwecke des Festivals ganz oder teilweise auf Dritte weiter übertragen darf, ohne dass hierzu eine nochmalige Zustimmung erforderlich ist. Dritte in diesem Zusammenhang sind insbesondere Medienpartner, beispielsweise Radiosender, die das Festival streamen.
  3. dass personenbezogene Daten, die im Rahmen der Nutzungsgestattung bekannt werden, vom BHF zu betrieblichen Zwecken gespeichert werden. Einer Weitergabe wird zugestimmt, sofern dies zur Erfüllung von vertraglichen oder gesetzlichen Pflichten, insbesondere von Rechenschaftspflichten, unerlässlich ist.
  4.  dass deutsches Recht anwendbar ist.